AGB

Die Alltagspfleger - Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten, ohne dass es ihrer ausdrücklichen Einbeziehung in den Vertrag im Einzelfall bedarf, gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit solchen Bestellern, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. 

(2) Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten diese Geschäftsbedingungen, wenn sie ausdrücklich in den jeweiligen Vertrag einbezogen worden sind. 

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. 

§ 2 Leistungserbringung des Auftragnehmers 
(1) Wir bieten erbringt im Rahmen des Einzelauftrages beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“) nach den Anweisungen des Auftraggebers sowie in Abstimmung mit diesem. Die Beratungsleistungen sind in dem jeweiligen Einzelvertrag näher konkretisiert und können insbesondere die folgenden Leistungen umfassen können: 

a. Beratung  Die Beratung umfasst die individuelle Unterstützung und Beratung in persönlichen Angelegenheiten, einschließlich psychosozialer Fragen. 
Persönliche Beratungsgespräche 
Psychosoziale Begleitung 
Krisenintervention 
Beratung bei Sterbebegleitung 

b. Sterbebegleitung  Die Sterbebegleitung beinhaltet einfühlsame Unterstützung für Personen am Ende ihres Lebens, um ihnen ein würdevolles und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Diese Dienstleistung erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Richtlinien. Unterstützungspunkte in diesem Bereich können sein:  
Linderung von Symptomen und Beschwerden in palliativer Situation 
Emotionale Unterstützung für Patienten und Angehörige 
Unterstützung bei der Schaffung eines würdevollen Umfelds 

c. Alltagsgestaltung  Die Alltagsgestaltung umfasst die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und Aktivitäten.  Behördengänge 
Beschäftigung 
Unterstützung in der Alltagsbewältigung 
Hilfe bei der Körperpflege 
Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme 
Haushaltshilfe 

d. Tagesstrukturplanung  Die Tagesstrukturplanung beinhaltet die Erstellung individueller Pläne zur sinnvollen Tagesgestaltung.  Erstellung von Tagesablaufplänen 
Aktivitätenplanung 
Förderung sozialer Kontakte 

e. Behandlungspflege  Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von qualifiziertem Fachpersonal erbracht werden.  Wundversorgung 
Medikamentenverabreichung 
Monitoring von Vitalwerten

(2) Wir leisten keine Rechtsberatung nach § 2 RDG, keine Psychotherapieleistungen gem. § 1 Abs. 2, 3 PsychThG, keine ärztlichen Leistungen gem. § 28 SGB V und keine vorbehaltenen Leistungen der Gesundheits- und Krankenpflege gem. § 4 PflBG. 

(3) Wir sind grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Auftraggebers aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Auftraggeber abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. 

(4) Wir erbringen die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand bewährter Technik. 

(5) Wir sind in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei. Erfordert die Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort, sind wir dort zur Leistungserbringung verpflichtet. 

(6) Wir sind in der Einteilung unserer Arbeitszeit frei. Wir haben uns jedoch für die Zusammenarbeit der Parteien und für die Einhaltung von Terminen mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(7) Wir dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber für die Erbringung der Beratungsleistungen Dritte als Subunternehmer einschalten. 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

(1) Der Auftraggeber hat unsere Beratungsleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird uns insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie uns im erforderlichen Umfang den Zutritt zu den Räumen des zu Unterstützenden ermöglichen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber die notwendigen Arbeitsmaterialien in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. 

(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und können wir aus diesem Grunde unsere Beratungsleistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. 

§ 4 Vergütung, Aufwendungsersatz 

(1) Wir erhalten für unsere Tätigkeit ein Honorar von 39,95 EUR (ggf. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) je Arbeitsstunde. 

(2) Mit der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung, abgegolten. 

(3) Wir haben Anspruch auf Ersatz unserer erforderlichen und gem. Abs. 4 abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die uns in Ausübung unserer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Auftraggeber nur zu erstatten, soweit er diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

(4) Wir sind zu monatlicher Rechnungslegung unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten und getätigten Aufwendungen verpflichtet. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Auftraggeber nicht zu erstatten. 

(5) Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, der die in Abs. 4 genannten Aufstellung beigefügt ist, zur Zahlung fällig. 

§ 5 Vertragsdauer und Kündigung 

(1) Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. 

(2) Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 

(4) Wir haben uns überlassene Unterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Wir haben dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen. 

§ 6 Haftung 

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 

(3) Eine weitergehende Haftung unsererseits besteht nicht. 

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Vertreter. 

§ 7 Datenschutz und Informationssicherheit Wir werden bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beachten. 

§ 8 Sonstiges 

(1) Wir sind zur Übertragung von Ansprüchen gegen den Auftraggeber auf Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt. 

(2) Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist nur im Hinblick auf Ansprüche aus diesem Vertrag zulässig. 

(3) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 

(5) Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht anwendbar. 

(6) Erfüllungsort ist Dresden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. 

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